Airolube Online-Shop: Klare Richtlinien für sicheres Einkaufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stadskanaal, 17. Februar 2025

 

Identität des Unternehmers

Unternehmensname: Airogroup B.V.
Geschäfts- und Besuchsadresse: Industriestraat 7, 9502 EJ, Stadskanaal, Niederlande (nur nach Vereinbarung)
E-Mail-Adresse: info@airogroup.com :  erreichbar an Werktagen von 09:00 bis 18:00 Uhr
Handelskammernummer (KvK): 73692026
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL859630213B01



Artikel 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachstehende Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:

  1. Angebot: Jedes schriftliche Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen untrennbar anwendbar sind.

  2. Unternehmen: Eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

  4. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der mit dem Verkäufer einen (Fern-)Vertrag abschließt.

  5. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag, der den Verkauf und die Lieferung von Produkten betrifft, die der Käufer bei Airogroup erwirbt.

  6. Produkte: Die von Airogroup angebotenen Produkte, insbesondere kosmetische Erzeugnisse und verwandte Produkte.

  7. Verkäufer: Der Anbieter der Produkte an den Käufer, nachstehend: Airogroup.



Artikel 2 – ANWENDBARKEIT


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Airogroup sowie für jeden Vertrag zwischen Airogroup und einem Käufer und für jedes von Airogroup angebotene Produkt.

2. Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrags wird dem Käufer eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird Airogroup den Käufer darüber informieren, auf welche Weise er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann. Die Bedingungen sind in jedem Fall auf der Website von Airogroup veröffentlicht, sodass der Käufer diese leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.

3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich und schriftlich mit Airogroup vereinbart wurde.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und Folgevereinbarungen mit dem Käufer. Allgemeine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die nichtige/aufgehobene Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

6. Unklarheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Bedingungen sowie Sachverhalte, die nicht durch diese Bedingungen geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und auszulegen.

7. Soweit in diesen Bedingungen die weibliche Form verwendet wird, gilt diese gleichermaßen für die männliche Form, sofern und soweit zutreffend.

 

Artikel 3 – DAS ANGEBOT

1. Alle von Airogroup gemachten Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Ist das Angebot beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft, wird dies ausdrücklich im Angebot vermerkt. Ein Angebot ist nur gültig, wenn es schriftlich festgehalten ist.

2. Das von Airogroup abgegebene Angebot ist unverbindlich. Airogroup ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn der Käufer dieses innerhalb von 30 Tagen schriftlich annimmt oder bereits den fälligen Betrag bezahlt hat. Dennoch behält sich Airogroup das Recht vor, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus triftigem Grund abzulehnen.

3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts sowie der zugehörigen Preise. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, damit der Käufer das Angebot ordnungsgemäß beurteilen kann. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden Airogroup nicht. Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot dienen lediglich zur Veranschaulichung und können nicht als Grundlage für Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag (Fernabsatzvertrag) herangezogen werden. Airogroup garantiert nicht, dass die in den Bildern gezeigten Farben exakt mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen.

4. Lieferfristen und -termine, die im Angebot von Airogroup angegeben werden, sind lediglich Richtwerte und berechtigen den Käufer im Falle einer Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

5. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet Airogroup nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teilpreis.

6. Sofern es sich um ein Angebot handelt, gilt dieses nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht, und nach dem Prinzip „solange der Vorrat reicht“.


Artikel 4 – ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer ein Angebot von Airogroup durch Zahlung des betreffenden Produkts annimmt.

2. Ein Angebot kann von Airogroup über die Website gemacht werden.

3. Sobald der Käufer das Angebot angenommen und einen Vertrag mit Airogroup geschlossen hat, wird Airogroup den Vertrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

4. Weicht die Annahme des Käufers (auch in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, ist Airogroup nicht an diese Annahme gebunden.

5. Airogroup ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erkennen können, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthielt. Aus einem solchen Irrtum kann der Käufer keine Rechte ableiten.

6. Das Widerrufsrecht ist für Käufer, die als Unternehmen handeln, ausgeschlossen. Käufer, die als Verbraucher handeln, haben das gesetzliche Widerrufsrecht. Im Falle eines Widerrufs muss der Käufer sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Der Käufer darf das Siegel des Produkts nicht brechen. Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung des Produkts trägt der Käufer.

7. Produkte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zurückgegeben werden können und deren Versiegelung nach der Lieferung gebrochen wurde, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies wird im Angebot ausdrücklich angegeben.

 


Artikel 5 – AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

1. Airogroup wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.

2. Soweit für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich, ist Airogroup berechtigt, bestimmte Tätigkeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.

3. Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Informationen rechtzeitig bereitzustellen, die Airogroup als notwendig erachtet oder die der Käufer vernünftigerweise als erforderlich für die Ausführung des Vertrags verstehen sollte. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist Airogroup berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.

4. Airogroup ist nicht verpflichtet, Anweisungen des Käufers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang des Vertrags ändern. Führt eine solche Anweisung zu Mehraufwand für Airogroup, ist der Käufer verpflichtet, die entsprechenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

5. Airogroup kann vor der Ausführung des Vertrags eine Sicherheitsleistung oder vollständige Vorauszahlung vom Käufer verlangen.

6. Airogroup haftet nicht für Schäden, die auf der Grundlage falscher oder unvollständiger Angaben des Käufers entstehen, es sei denn, Airogroup war sich der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst.

7. Der Käufer stellt Airogroup von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, sofern diese dem Käufer zuzurechnen sind.



Artikel 6 – LIEFERUNG

1. Wird der Beginn, die Durchführung oder die Lieferung des Vertrags verzögert, weil der Käufer z. B. angeforderte Informationen nicht rechtzeitig bereitstellt, nicht ausreichend mitwirkt, eine fällige (Teil-)Zahlung nicht geleistet hat oder aufgrund anderer außerhalb der Kontrolle von Airogroup liegender Umstände eine Verzögerung eintritt, hat Airogroup Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristen. Der Käufer muss Airogroup schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zur Lieferung einräumen. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verzögerung besteht nicht.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden – auch wenn dies vor oder nach dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.

3. Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist Airogroup berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.

4. Erfolgt die Lieferung der Produkte durch Airogroup oder einen externen Spediteur, ist Airogroup berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, Lieferkosten zu berechnen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Benötigt Airogroup vom Käufer bestimmte Informationen zur Ausführung des Vertrags, beginnt die Lieferfrist erst nach vollständiger Bereitstellung dieser Informationen.

6. Von Airogroup genannte Lieferfristen sind Richtwerte.

7. Airogroup ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dies wurde im Vertrag anders geregelt oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden.

8. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen beglichen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Airogroup behält sich das Recht vor, Lieferungen zu verweigern, wenn berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit besteht.



Artikel 7 – VERPACKUNG UND TRANSPORT

1. Airogroup verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in einwandfreiem Zustand an ihrem Bestimmungsort ankommen.

2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen inklusive Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.

3. Die Annahme der Waren ohne Vorbehalt auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein gilt als Nachweis, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in einwandfreiem Zustand war.



Artikel 8 – PRÜFUNG UND REKLAMATIONEN

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bei (oder unmittelbar nach) der Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen). Dabei muss er kontrollieren, ob Qualität und Quantität mit dem Vertrag übereinstimmen und ob die Produkte den handelsüblichen Anforderungen entsprechen. Bei gebrochenem Siegel nimmt Airogroup das Produkt nicht zurück.

2. Der Käufer ist verpflichtet, sich über die richtige Anwendung des Produkts zu informieren und das Produkt bei persönlichem Gebrauch gemäß den Anweisungen zu testen. Airogroup übernimmt keine Haftung für unsachgemäßen Gebrauch durch den Käufer.

3. Sichtbare Mängel oder Abweichungen müssen Airogroup innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung, zu melden. Für Käufer, die als Unternehmen handeln, gilt eine Frist von 3 Tagen. Für durch unsachgemäßen Umgang verursachte Schäden ist der Käufer selbst verantwortlich.

4. Wird rechtzeitig reklamiert, bleibt der Käufer zur Zahlung der gelieferten Produkte verpflichtet. Eine Rücksendung fehlerhafter Produkte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Airogroup und auf die von Airogroup angegebene Weise möglich.

5. Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das Produkt sowie sämtliches Zubehör – soweit zumutbar – in Originalzustand und Originalverpackung an Airogroup zurückzusenden, gemäß den Rücksendeanweisungen von Airogroup. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt der Käufer.

6. Airogroup ist berechtigt, vor einer Rückerstattung die Echtheit und den Zustand der retournierten Produkte zu prüfen.

7. Rückzahlungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt auf das zuvor angegebene Konto.

8. Übt der Käufer – als Unternehmen – sein Reklamationsrecht aus, hat er kein Recht zur Zurückbehaltung oder Verrechnung offener Rechnungen.

9. Bei unvollständiger Lieferung oder fehlenden Produkten, die Airogroup zu verschulden hat, wird Airogroup – auf Anfrage – das fehlende Produkt nachliefern oder den verbleibenden Auftrag stornieren. Maßgeblich ist die Empfangsbestätigung der Produkte. Eine Schadensersatzforderung wegen der (abweichenden) Liefermenge ist ausgeschlossen.



Artikel 9 – PREISE

1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise für die angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es treten Änderungen der Mehrwertsteuersätze in Kraft.

2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherungen sowie etwaige Steuern und Abgaben.

4. Handelt es sich um Produkte oder Rohstoffe, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen und auf die Airogroup keinen Einfluss hat, so kann Airogroup diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. In diesem Fall wird im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Preise Richtwerte sind und Schwankungen unterliegen können.



Artikel 10 – ZAHLUNG UND INKASSOBEDINGUNGEN

 

1. Die Zahlung erfolgt vorzugsweise im Voraus, in der auf der Rechnung angegebenen Währung und auf dem angegebenen Weg. Wurde dies ausdrücklich mit Airogroup vereinbart, kann der Käufer – sofern es sich um ein Unternehmen handelt – nachträglich per Rechnung zahlen.

2. Der Käufer kann aus einer vorab abgegebenen Schätzung keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

3. Der Käufer hat den gesamten Rechnungsbetrag auf das von Airogroup mitgeteilte Konto zu zahlen. Abweichende Zahlungsfristen sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Airogroup zulässig.

4. Wurde eine periodische Zahlungspflicht vereinbart, ist Airogroup berechtigt, die geltenden Preise und Tarife mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.

5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden alle Forderungen von Airogroup sofort fällig.

6. Airogroup ist berechtigt, geleistete Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf fällige Zinsen und schließlich auf den Kapitalbetrag und die laufenden Zinsen anzurechnen. Airogroup kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Tilgungsreihenfolge angibt. Airogroup kann auch die vollständige Tilgung des Hauptbetrags verweigern, wenn nicht gleichzeitig auch die offenen Zinsen und Kosten beglichen werden.

7. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und leistet er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit, gerät er – als Unternehmen – in Verzug. Ein Verbraucher erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Mahnung zur Erfüllung seiner Verpflichtung. In der Mahnung wird auf die Inkassokosten hingewiesen, falls der Verbraucher die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist leistet.

8. Ab dem Tag des Verzugs ist Airogroup berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung, die gesetzliche (Handels‑)Verzugszinsen sowie außergerichtliche Inkassokosten gemäß Artikel 6:96 BW in Rechnung zu stellen, berechnet nach der Staffelung laut Inkassokostenverordnung vom 1. Juli 2012.

9. Wenn Airogroup höhere oder zusätzliche Kosten aufwenden musste, die vernünftigerweise notwendig waren, hat der Käufer auch diese zu erstatten. Ebenso gehen gerichtliche und Vollstreckungskosten zu Lasten des Käufers.

 


Artikel 11 – EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle von Airogroup gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Airogroup, bis der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus allen mit Airogroup geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.

3. Sollte ein Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugreifen oder Rechte daran geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, Airogroup unverzüglich darüber zu informieren.

4. Für den Fall, dass Airogroup von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen möchte, erteilt der Käufer Airogroup oder von ihr beauftragten Dritten bereits jetzt unwiderruflich die Erlaubnis, sämtliche Orte zu betreten, an denen sich Eigentum von Airogroup befindet, und diese Produkte zurückzunehmen.

5. Airogroup ist berechtigt, die vom Käufer gekauften Produkte zurückzubehalten, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, auch wenn eine Pflicht zur Übergabe besteht. Sobald der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird sich Airogroup bemühen, die gekauften Produkte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen zu liefern.

6. Kosten sowie sonstige (Folge‑)Schäden infolge der Zurückbehaltung der gekauften Produkte gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind Airogroup auf erstes Verlangen zu erstatten.



Artikel 12 – GARANTIE

Airogroup gewährleistet, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und/oder der Zuverlässigkeit sowie den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Dies gilt ebenfalls, wenn die zu liefernden Produkte für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, vorausgesetzt, der Käufer hat Airogroup bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich über die beabsichtigte Verwendung im Ausland informiert.



Artikel 13 – GEBRAUCHSVORSCHRIFTEN DER PRODUKTE

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorschriften und Anweisungen von Airogroup im Umgang mit den Produkten einzuhalten.

2. Der Käufer muss die Produkte sorgfältig aufbewahren. Falls zutreffend, sind die Produkte in der mitgelieferten Originalverpackung aufzubewahren. Der Deckel muss stets verschlossen sein.

3. Bei Auftreten einer allergischen Reaktion muss der Käufer die Verwendung sofort einstellen und einen Arzt oder Dermatologen aufsuchen.

4. Bei Kontakt mit den Augen muss das Produkt sofort mit Wasser ausgespült werden.

5. Die Produkte sind außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren.

6. Airogroup lehnt ausdrücklich jegliche Haftung und Ansprüche von Käufern und/oder Dritten ab, die durch die Verwendung der Produkte körperliche Schäden erlitten haben. Die Produkte dürfen ausschließlich gemäß den Gebrauchsanweisungen verwendet werden.



Artikel 14 – AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG

1. Airogroup ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs‑)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.

2. Airogroup ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Airogroup geschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt.

3. Ferner ist Airogroup berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder nach Treu und Glauben nicht mehr von Airogroup verlangt werden können, oder wenn sonstige Umstände vorliegen, die eine unveränderte Fortführung des Vertrags unzumutbar erscheinen lassen.

4. Im Falle einer Kündigung werden alle Forderungen von Airogroup gegenüber dem Käufer sofort fällig. Im Falle der Aussetzung behält sich Airogroup ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte vor.

5. Airogroup behält sich stets das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.



Artikel 15 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Führt die Ausführung des Vertrags durch Airogroup zu einer Haftung gegenüber dem Käufer oder Dritten, so ist diese Haftung auf den im Rahmen des Vertrags vom Käufer gezahlten Betrag beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. In jedem Fall ist die Haftung von Airogroup auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung pro Schadensfall und pro Jahr ausgezahlt wird.

2. Airogroup haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen sowie für Schäden, die aus der Verwendung der gelieferten Produkte entstehen. Für Verbraucher gilt die gesetzlich zulässige Haftungsbeschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

3. Airogroup haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Produkts entstanden sind oder entstehen können. Airogroup liefert klare Pflege- und Gebrauchsanweisungen, die vom Käufer einzuhalten sind. Jegliche Schäden an Produkten infolge von Tragen oder Benutzung sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (einschließlich Abnutzungserscheinungen, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).

4. Airogroup haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen aufgrund (unvollständiger und/oder fehlerhafter) Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites entstehen.

5. Airogroup haftet nicht für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen oder Nichtverfügbarkeit der Website, gleich aus welchem Grund.

6. Airogroup haftet nicht für die korrekte und vollständige Übermittlung sowie den rechtzeitigen Empfang von durch oder im Namen von Airogroup versendeten E-Mails.

7. Sämtliche Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung durch Airogroup verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, schriftlich und begründet gegenüber Airogroup geltend gemacht werden. In jedem Fall verjähren alle Ansprüche des Käufers ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.



Artikel 16 – HÖHERE GEWALT

1. Airogroup haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge höherer Gewalt und ist nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn sie daran durch Umstände gehindert wird, die ihr nicht zuzuschreiben sind und die weder gesetzlich noch vertraglich oder nach den allgemein anerkannten Maßstäben zu ihren Lasten gehen.

2. Unter höherer Gewalt wird u.a. verstanden – aber nicht ausschließlich:
(i) höhere Gewalt bei Zulieferern von Airogroup, (ii) Nichterfüllung durch vom Käufer vorgeschriebene oder empfohlene Zulieferer, (iii) Mängel an Produkten, Geräten, Software oder Materialien Dritter,
(iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störung von Internet-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen (z.B. durch Cyberkriminalität oder Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme,
(x) Streiks im Unternehmen von Airogroup, (xi) andere Situationen außerhalb des Einflussbereichs von Airogroup, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.

3. Airogroup kann sich auch auf höhere Gewalt berufen, wenn die umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, erst nach Vertragsabschluss eintreten.

4. Während der Dauer der höheren Gewalt sind die Parteien berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen. Dauert diese Situation länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Schadensersatzzahlung zu kündigen.

5. Soweit Airogroup zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erbrachte oder zu erbringende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Airogroup berechtigt, diesen Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.

 

Artikel 17 – RISIKOÜBERGANG

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Käufer über, wenn er als Unternehmen handelt, sobald die Produkte das Lager von Airogroup verlassen. Für Verbraucher geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Produkte in seinen Besitz gelangen, d. h. mit der Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.


Artikel 18 – DATENSCHUTZ, DATENVERARBEITUNG UND SICHERHEIT

1. Airogroup geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher ihrer Website(s) um. Auf Anfrage informiert Airogroup die betroffene Person über den Umgang mit ihren Daten.

2. Ist Airogroup vertraglich verpflichtet, für Datensicherheit zu sorgen, so wird diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und ein angemessenes Sicherheitsniveau aufweisen, das unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.


Artikel 19 – BESCHWERDEN​

1. Ist der Käufer mit den Produkten oder der Ausführung des Vertrags durch Airogroup unzufrieden, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Umstand, der zur Beschwerde Anlass gibt, mitzuteilen. Beschwerden sind mit dem Betreff „Beschwerde“ einzureichen.

2. Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und erläutert sein, damit Airogroup sie prüfen kann.

3. Airogroup wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang, inhaltlich beantworten.

4. Die Parteien werden sich bemühen, gemeinsam eine Lösung zu finden.


Artikel 20 – ANWENDBARES RECHT

1. Auf jeden Vertrag zwischen Airogroup und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Im Fall von Auslegungsfragen zu Inhalt und Reichweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets die niederländische Fassung maßgeblich. Airogroup ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.

3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Noord-Nederland vorgelegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.